Hinweise zu "Hygiene- und Infektionsschutzstandards"
für Fahrten in Reisebussen in NRW

Gemäß § 20 CoronaSchutzVO NRW sind touristische Busreisen ab dem 28.05.2021 wieder erlaubt.

I. Kein Negativtestnachweis für geimpfte und genesene Fahrgäste für Busfahrten erforderlich

  1. Vollständig geimpfte Personen
    Ausreichend ist ein Impfnachweis (auch digital), aus dem sich ergibt, dass eine vollständige Covid19-Schutzimpfung mit einem zugelassenen Impfstoff erfolgt ist und die letzte Impfung mind. 14 Tage zurückliegt.
  2. Genesene Personen
    Ausreichend ist ein Genesenen Nachweis (auch digital), aus dem sich ein positiver PCR-Test ergibt, der mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

II. Negativtestnachweis ist für "nicht immunisierte" Fahrgäste verpflichtend

  1. Fahrgäste, die nicht "geimpft oder genesen" sind, müssen über einen Negativtestnachweis verfügen.
  2. Bei dem notwendigen Schnelltest muss es sich um ein in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln (z.B. eine Bürgertestung).
  3. Das negative Testergebnis muss schriftlich oder digital bestätigt werden (Negativnachweis).
  4. Die Testvornahme darf zum Beginn der Busreise höchstens 48 Stunden zurückliegen.
  5. Der Negativtestnachweis ist bei Antritt der Busfahrt zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen.
  6. Bei mehrtätigen Busreisen ist ein negativer Test zu Beginn der Reise nachzuweisen (Testvornahmen je höchstens 48 Stunden vor den Busfahrten).

III. Infektionsschutzvorschriften für den Reisebus

Die Vorschriften richten sich nach der Infektionslage der jeweiligen Landkreise, in denen die Fahrgäste wohnen. Fahrgäste aus Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 dürfen wir nicht befördern.

Inzidenzstufen 2 und 3
(stabile Inzidenz über 35 bis unter 100)

1. Möglichkeit

Alle Fahrgäste tragen eine Atemschutzmaske
(FFP2, KN95, N95) bei voller Besetzung des Busses.

2. Möglichkeit

Die Fahrgäste müssen keine Atemschutzmaske tragen.

Voraussetzungen:
Volle Besetzung des Busses: Alle Fahrgäste gelten als „immunisiert“, d.h. sie weisen weder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, noch eine akute Infektion auf.

  • Vollständig Geimpfte (2. Impfung vor mind. 14 Tagen)
  • Genesene (PCR-Test mindestens 28 Tage, max. 6 Monate alt)

3. Möglichkeit

Die Fahrgäste müssen keine Atemschutzmaske tragen.

Voraussetzungen:

  • Besetzung des Busses bis 60% der regulären Kapazität
  • Noch nicht Immunisierte müssen von anderen Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, durch einen freien Sitz (seitlich) bzw. eine freie Sitzbank (vorn/hinten) getrennt sein. Die freien Sitze dürfen aber durch immunisierte Personen aus dem Hausstand der nicht immunisierten Person besetzt werden.

Inzidenzstufe 1
(am Abfahrtsort)
(stabile Inzidenz über 10-35)

Hier gelten die Beförderungsvarianten 1, 2 und 3 aus Inzidenzstufen 2 und 3.

Volle Besetzung des Busses:

  • Alle Gäste müssen aus einem Gebiet der Inzidenzstufen 1 oder 0 kommen und eine medizinische Maske tragen. Die Fahrgäste müssen vor Reiseantritt nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Inzidenzstufe 0
(am Abfahrtsort)
(7-Tage-Inzidenz v. 0-10)

1. Touristische Mietomnibusverkehre

  • volle Besetzung des Busses, keine Maskenpflicht, kein Negativtest-nachweis
  • Ausnahme: Negativtestnachweis (oder Genesenen-/ Immunisierungs-nachweis) erforderlich wenn Person aus Gebiet mit Inzidenz über 10 kommt

2. Tagesausflüge und Pauschalreisen

  • Keine Einschränkungen, wenn sich ganz NRW in der Inzidenzstufe 0 befindet

Als Omnibusunternehmen sind wir verpflichtet, Personen, die nicht zur Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutz-standards bereit sind, von der Beförderung auszuschließen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns gerne an unter 02374/8233.

Ihr Kaeding-Reisen Team